Sie können unsere AGB auch als Pdf-Datei herunterladen.
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widerspricht Pradler GmbH hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Pradler GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
Unsere Angebote und andere Werbeunterlagen sind stets freibleibend und unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Alle im Internet gezeigten Farbmuster können Aufgrund der digitalen Abbildung, sowie Einstellungen des Monitors vom Originalfarbton leicht abweichen. Die jeweiligen Preislisten verlieren mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit.
Unser Preise sind freibleibend und unverbindlich. Verbindlich sind diese erst, wenn diese schriftlich von Pradler GmbH zugesagt wurden. Bei den angegebenen Preisen unserer Waren handelt es sich um Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, jedoch ohne Aufmaßkosten, Verpackungskosten, Lieferkosten und Montagekosten.
Die Erfüllung von Lieferzeiten ist für uns Ehrensache. Dennoch sind von uns angegebene Lieferzeiten annähernd und daher unverbindlich. Bei Eintritt von unvorhergesehenen, außerhalb unseres Einwirkungsbereichs liegenden Leistungshindernissen (wie z.B. Ausfall von Maschinen, Mangel an Material, Energie und Transportmöglichkeiten, Streik, gleichgültig ob diese bei uns oder unseren Zulieferfirmen eintreten) verlängert sich nach unserer Wahl der Liefertermin angemessen um die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse oder wir sind berechtigt, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Im Falle einer Aufhebung der Lieferverpflichtung werden Sie umgehend durch uns informiert und geleistete Anzahlungen werden selbstverständlich zurückerstattet. Sollte zum Liefertermin der Auftraggeber die unter § 5 aufgeführten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, haben wir das Recht die Lieferung zu verweigern und die Lieferfrist verschiebt sich bis zur vollständigen Bezahlung nach hinten.
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten Bruttobetrages zu zahlen, weitere 70% bei Abholung, Lieferung oder Montage. Anders lautende Zahlungsbedingungen bedürfen der Absprache und müssen in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden. In besonderen Fällen behält sich Pradler GmbH vor, die volle Auftragssumme im Voraus zu verlangen. Pradler GmbH gewährt aufgrund der günstigen Preise seinen Kunden keinerlei Skonto.
Bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht. Die vom Kunden bei Pradler GmbH bestellten Waren werden nach Spezifikationen des Kunden angefertigt, so dass er ab dem Zeitpunkt der Anzahlung (ist gleich Fertigungsbeginn) kein Widerrufsrecht hat.
Für den Fall, dass die Montage nicht durch uns oder durch uns beauftragte Firmen sondern durch den Auftraggeber bzw. durch den Auftraggeber veranlasste Personen durchgeführt wird, übernehmen wir dafür keine Gewährleistung. Anwendungstechnische Beratungen sind, wenngleich nach bestem Wissen erfolgt, unverbindlich.
Holz ist ein Naturprodukt. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Dieses gilt natürlich nicht für den Dekor-Bereich. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren. Solche Mängel sind Pradler GmbH unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, wird davon ausgegangen, dass keine offensichtlichen Mängel bestehen. Bei berechtigte Mängel sind wir nach unserer Wahl berechtigt, unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern. Schlagen unsere Versuche innerhalb einer angemessenen Frist die mangelhafte Sache nachzubessern oder neu zu liefern fehl, steht dem Auftraggeber das Recht zu, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigkeitsmachung des Vertrages zu verlangen. Jegliche weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadenersatzansprüche jedwelcher Art, sind ausgeschlossen. Es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Reklamationen, entstanden durch unsachgemäße Behandlung, Bearbeitung oder Verwendung der Schränke unter ungeeigneten klimatischen Bedingungen werden von uns nicht anerkannt.
Pradler GmbH gewährt bei allen Schranksystemen auf Material und Beschläge 5 Jahre Garantie. Diese umfasst ausschließlich eine Ersatzlieferung der mangelhaften Sache, eventueller zusätzlicher Arbeitsaufwand ist von der Garantie ausgeschlossen und wird in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber muss dabei nachweisen, dass der Schaden nicht von ihm verschuldet wurde.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der damit verbundenen Nebenkosten Eigentum von Pradler GmbH.
Bei allen Verträgen gilt unser Firmensitz als Gerichtsstand und Erfüllungsort ais vereinbart, sofern vom Gesetz nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
Wir behalten uns ausdrücklich das Eigentums- und Urheberrecht an Abbildungen, Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen vor. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder sonstige Zugänglichmachung dritten Personen gegenüber ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden für die Geschäftsabwicklung und die Pflege der Kundenbeziehungen gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.
Für das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Pradler GmbH gilt ausschließlich bundesdeutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.